Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

 

I. Gegenstand und Geltungsbereich

  1. Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Dienstleistungen auf dem Gebiet der Werbung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, der Veranstaltungsplanung und -durchführung. Die Art dieser Dienstleistungen ergibt sich im Einzelnen aus der von der Agentur entwickelten Konzeption, dem Angebot und den Einzelaufträgen.
  2. Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist.
  3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Agentur schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferungsbedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

 

II. Konzeption

    1. Sämtliche Rechte an den Vorarbeiten, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte und das Eigentum, verbleiben auch nach deren Aushändigung an den Auftraggeber bei der Agentur, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich übertragen wurden.
    2. Der Kunde verpflichtet sich auch bei Nichtverwendung einer von der Agentur entworfenen Konzeption zur Geheimhaltung gegenüber Dritten. Er verpflichtet sich darüber hinaus, eine verworfene Konzeption oder wesentliche Elemente hieraus nach der Ablehnung nicht zu verwenden, zu verwerten oder weiterzugeben. Im Falle der Zuwiderhandlung zahlt der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % des im Kostenplan der jeweiligen Konzeption ausgewiesenen Agenturhonorars. Dies gilt auch für Konzeptionen, die noch in der Angebotsphase entstanden.

 

III. Kostenvoranschläge, Vergütung, Fremdkosten

  1. Die Agentur erstellt Kostenkalkulationen basierend auf Ihrem aktuellen Kenntnisstand. Mit Freigabe der Kalkulationen durch den Auftraggeber sind diese die vertraglich vereinbarte Leistungsvergütung. Die Möglichkeit der Nachkalkulation bleibt vorbehalten. Überschreitungen der vorläufigen Kalkulation oder des Kostenvoranschlages von mehr als 20 % werden dem Kunden angezeigt.
  2. Fremd- und Nebenkosten sowie Aufwendungen für Kurier, Reisespesen, GEMA-Gebühren, Energie-, Wasser- und Abfallentsorgungskosten u. ä. sind gegen Nachweis gesondert zu vergüten.
  3. Alle Leistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung erfasst sind, sind auch dann vom Kunden zu vergüten, wenn die BRAINSTORM GmbH nicht auf Leistungen Dritter zurückgreift, sondern die jeweilige Leistung durch eigene Mitarbeiter ausführen lässt.
    Die BRAINSTORM GmbH ist berechtigt, Arbeiten, die die BRAINSTORM GmbH im Namen und für Rechnung des Kunden an Dritte vergeben kann, durch eigene Mitarbeiter auszuführen und alsdann gesondert mit dem Kunden abzurechnen.

 

IV. Treuebindung an den Auftraggeber

    1. Die Treuebindung gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet die Agentur zu einer objektiven, auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung sowie einer dementsprechenden Auswahl dritter Betriebe und Unternehmen, z. B. für Produktionsvorgänge. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit, Qualität und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Auftraggebers.
    2. Die Agentur ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers verpflichtet.

 

V. Organisation, Durchführung und Unmöglichkeit

    1. Die Durchführung und Ausgestaltung der Veranstaltung erfolgt auf Basis des vorliegenden Konzeptes. Wesentliche Veränderungen werden mit dem Kunden abgestimmt.
    2. Die Agentur ist in der Ausgestaltung des Programms und der Auftritte nach Maßgabe des vereinbarten Ablaufplanes frei. Kunden, die weisungsgebunden an Vereinen und/oder Verbänden handeln, haben alle erforderlichen Regularien und Bestimmungen vor Planungsbeginn der Agentur auszuhändigen. (Z.B. bei Sport- oder Wettbewerbsveranstaltungen).
    3. Wird die Durchführung der Veranstaltung – aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat – ganz oder teilweise unmöglich, so behält die Agentur den Anspruch auf das komplette im Angebot kalkulierte Agenturhonorar.
    4. Bei Veranstaltungen, die ganz oder nur teilweise im „Open-Air-Bereich“ stattfinden, trägt der Kunde das Wetterrisiko in vollem Umfang.
    5. Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen unmöglich, die keiner der Vertragspartner zu vertreten hat, so bleiben die Ansprüche der Agentur, auf bereits fällig gewordene Honoraranteile – gemäß Zahlungsplan – unberührt. Für die Leistungen der Agentur, die nach der zuletzt fällig gewordenen Rate gemäß Zahlungsplan erbracht wurden, steht der Agentur ein dieser Leistung entsprechender  Honoraranteil zu.

 

VI. Honorar- und Zahlungsbedingungen

  1. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, beim Engagement von Künstlern zzgl. Künstlersozialabgabe, etc. Muss eine Mehrwertsteuer an eine andere staatliche Organisation abgeführt werden, so hat die Agentur Anspruch auf Zahlung dieser Steuer durch den Auftraggeber.
  2. Nach Auftragserteilung sind die Hälfte des Honorars sowie die im An­gebot aufgeführten Fremdkosten ohne Abzug zu leisten. Skonto wird auf Agenturleistungen nicht gewährt. Die Agentur behält sich vor, im Einzelfall eine erhöhte Akontozahlung auf Fremd­kosten anzufordern. Die zweite Hälfte des Agenturhonorars ist nach der Durchführung des Auftrags zu leisten. Die genaue Abrechnung der Fremd­kosten erfolgt nach Auftragsdurchführung gegen Beleg. Werden für die Durchführung der Veranstaltung oder einzelne Gewerke Pauschalpreise vereinbart, erfolgt die Abrechnung ohne Beleg über eventuelle Fremdkosten.

 

VII. Haftung und Versand

  1. Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrechts, ist nicht Aufgabe der Agentur.
    Die Agentur haftet daher nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse, sofern nichts anderes vereinbart worden ist.
  2. Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die von Mitarbeitern oder Beauftragten der BRAINSTORM GmbH verursacht wurden, haftet die BRAINSTORM GmbH nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausge­schlossen.
  3. Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung, sowie der Haftung in vollem Umfang für die Sicherheit der Beauftragten und der Ausrüstung der BRAINSTORM GmbH trägt der Kunde.
    Die BRAINSTORM GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Schäden gleich welcher Art, die durch Besucher verursacht worden sind. Diebstahl, Schwund, Glasbruch und evtl. Kosten, die durch die Beschädigung des Geländes, der Räume oder unterirdischer Leitungen durch die Installation von Messeständen, Bühnen, Zelten, Spielgeräten etc. entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
  4. Im Falle der schuldhaften Nichterfüllung des Vertrages oder bei schuldhafter Vertragsverletzung haftet die BRAINSTORM GmbH nur bis maximal zur Höhe des vereinbarten Agenturhonorars. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche gegenüber der BRAINSTORM GmbH ist damit ausgeschlossen. Bei schuldhafter Vertragsverletzung des Kunden ist die BRAINSTORM GmbH nicht verpflichtet, die Veranstaltung durchzuführen.
  5. Die BRAINSTORM GmbH haftet insbesondere nicht für die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft, sowie Mängel der Leistung von Dritten und deren Beauftragten, ebenso nicht für die Rechtzeitigkeit der Leistung dieser Personen, oder sonstige Leistungsstörungen, die im Rahmen der Vertragsverhältnisse zu diesem Dritten auftreten können.
  6. Der Versand von Unterlagen erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge von der Agentur erfolgt. Die Agentur ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu versichern.

 

VIII. Sonstiges

    1. Die Agentur ist berechtigt, die Produktion auf Bild- und Tonträgern jeder Art zu dokumentieren und alle Foto-, Video-, Film- und EDV-Aufnahmen sowie sonstige technische Reproduktionen zur Eigenwerbung oder zu redaktionellen Zwecken zu verbreiten oder zu veröffentlichen. Die Agentur ist berechtigt, mit dem Namen des Kunden, dessen Logo und der Veranstaltung als Referenz zu werben. All dies gilt ohne Einschränkung des räumlichen, sachlichen und zeitlichen Geltungsbereichen.

 

IX. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Dortmund. Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftragnehmern deutsches Recht anwendbar.
  2. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.